ArbeitsbereichPflegekinderwesen

Pflegekinderwesen ohne RahmenDer Begriff Vollzeitpflege umschreibt die Betreuung eines Kindes oder Jugendlichen in einer Pflegefamilie für einen begrenzten Zeitraum oder auf Dauer bis zum „Erwachsenwerden“. Die konkrete Ausgestaltung der Hilfe richtet sich dabei nach dem erzieherischen Bedarf des Einzelfalls und dem Wohl des zu betreuenden Kindes. Im Rahmen der Hilfeplanung wird die Zusammenarbeit zwischen Herkunfts- und Pflegefamilie vom Jugendamt geregelt. Zudem wird die Pflegefamilie kontinuierlich begleitet.
Die Jugendämter haben die Aufgabe, geeignete Pflegeeltern für diese Hilfeart bereitzustellen, die vorab gewonnen, beraten und auf ihre Aufgabe vorbereitet werden müssen. 

Ansprechpersonen:

NameTelefonTelefaxE-Mail
Frau May
Sachbearbeiterin
09371 501-68109371 50179-203E-Mail-Adresse des Ansprechpartners
Frau Wytopil
Sachbearbeiterin
09371 501-683E-Mail-Adresse des Ansprechpartners

Kontaktinformationen:

Für Vollzeitpflege wenden Sie sich bitte an Alexandra Meisterfür Verwandtenpflege, Bereitschaftspflege und Neubewerbungen an Christian Lieb. 

Weitere Informationen und Ihre wohnortbezogene Ansprechperson finden Sie beim Allgemeinen Sozialen Dienst (ASD)!

Ihre Ansprechperson  für finanzielle Fragen erreichen Sie bei der Wirtschaftlichen Jugendhilfe.

Bitte vereinbaren sie stets einen Termin!

Weitere Informationen:

Wollen Personen ein Kind bei sich aufnehmen, müssen sie eine Pflegeerlaubnis gemäß § 44 SGB VIII beim zuständigen Jugendamt beantragen. Durch diese Schutzvorschrift soll gewährleistet werden, dass das Wohl des Kindes in seiner neuen Familie nicht gefährdet ist.

Merkblätter:

Rechtsvorschriften:

  • Vollzeitpflege

    Pflegeeltern

  • Kindertagespflege

    Kindertagespflege

  • Familienwegweiser

    Familienwegweiser

  • Familienbildung

    Familienbildung

  • Bildung und Integration

    Bildung und Integration

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